IHSK   Abteilung IIIWorkshop › Bedingungsloses Grundeinkommen

 

Bedingungsloses Grundeinkommen - Idee, Ausgestaltung, Wirkungen

Seit ungefähr drei Jahren wird in der Öffentlichkeit über ein „bedingungsloses Grundeinkommen“ (BGE) diskutiert. Die etablierten Parteien setzen sich ebenso damit auseinander wie Verbände, Forschungsinstitute und Expertengremien. Unterschiedliche Vorschläge zur Ausgestaltung kursieren, wobei systematische Betrachtungen in der Minderheit sind, die sich damit beschäftigen, wie ein BGE ausgestaltet sein müsste, damit es die Wirkungen entfalten kann, die von ihm erhofft werden.

Im Unterschied zu gegenwärtigen Konzepten einer Grundsicherung (ALG II), der Sozialhilfe oder auch des Bürgergeldes, die stets als Ersatzeinkommen für besondere Lebenslagen gedacht und mit dem Ziel einer Rückkehr der Empfänger in den Arbeitsmarkt verbunden sind, hebt das BGE diese Verknüpfung auf. Es wird nicht, wie bei Sozialleistungen, nach Bedarfsprüfung, Feststellung einer Erwerbsunfähigkeit bzw. einer Freistellung (Kinder u.a.) von der Erwerbsverpflichtung gewährt. Das Bedingungslose Grundeinkommen ist nur an den Status der Staatsbürgerschaft bzw. unbefristeten Aufenthaltserlaubnis gebunden. Damit ermöglicht es dem Individuum, frei von Einkommenssorgen und Erwerbsverpflichtung, sein Leben zu gestalten. Die für ein Gemeinwesen wichtige Frage danach, wie Angehörige einen Beitrag leisten, wäre ganz den Bürgern in die Hände gelegt.

Zahlreiche Umgestaltungen ordnungspolitischer Art werden dadurch evoziert. Nicht nur würden weite Teile heutiger Systeme sozialer Sicherung und Förderung überflüssig (z.B. ALG I, ALG II,. Sozialhilfe, Rentenversicherung, Bafög, Kindergeld), es könnten Bestimmungen des Arbeitsrechts vollkommen umgestaltet und Aufgaben der Tarifpartnerschaft (Arbeitszeit, Löhne, Urlaub) freigegeben sowie das Renteneintrittsalter abgeschafft werden. Mittelbare Effekte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wären zu erwarten, in Kunst und Wissenschaft, da, wer keine Stelle fände, dennoch weiter künstlerisch oder wissenschaftliche tätig sein könnte. Aus strukturschwachen Regionen müsste niemand abwandern,  er wäre durch das BGE versorgt. Bürgerschaftliches Engagement würde gefördert, es müsste nicht mehr an zweiter Stelle hinter Erwerbstätigkeit stehen. Politisches Engagement wäre einfacher als heute usw.

Der Workshop gibt einen Überblick über systematische Unterschiede zwischen dem BGE und gegenwärtigen Transferleistungen. Fragen zu Finanzierung und Finanzierungsinstrumenten stehen nicht im Mittelpunkt, werden allerdings behandelt, sofern systematische Fragen damit verbunden sind.

Termin: 12. September 2008
Zeit: 10-18 Uhr
Ort: Frankfurt am Main
Leitung: Dr. Sascha Liebermann
Teilnahmebeitrag: 100 €

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Seite aktualisiert am 05.06.2008 9:51


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